Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Liefer- und Verkaufsbedingungen von Bohr Schleifmittelwerk

  1. Allgemeines: Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung. Abänderungen unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

  2. Wir sind längstens ein Monat nach Auftragserteilung (nach Eingang des Auftrages bei uns) berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen.

  3. Preise: Die Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt. zu den vereinbarten Bedingungen, jedoch in freibleibend bis zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tag des Versandes gültigen Preisen und Rabatten zuzüglich der Mehrwertsteuer.

  4. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.

  5. Zahlungsbedingungen: Unsere Forderungen sind binnen 10 Tagen ab Fakturendatum unter Abzug von 1 % Skonto oder binnen 30 Tagen ab Fakturendatum netto, ohne Abzug, zu begleichen. Unsere Forderung wird sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder wenn über den Käufer ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder wenn derselbe in nachweisbare Zahlungsschwierigkeiten gerät. An uns unbekannte Besteller liefern wir nur gegen folgende Zahlungsbedingungen, 8 Tage ab Fakturendatum unter Abzug von 1 % Skonto oder binnen 20 Tage ab Fakturendatum netto, ohne Abzug. Scheck und Wechsel werden von uns nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen: bezüglich solcher auf Nebenplätze oder Ausland gezogener Wechsel übernehmen wir keine Haftung für rechtzeitige Vorlage oder Protesterhebung. Wechsel- und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Etwaige Differenzen befreien den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen, pünktlich zu bezahlen. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat der Käufer uns Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite zu vergüten. Der Käufer verpflichtet sich, für jeden Fall des Zahlungsverzuges dem Verkäufer den durch ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die ihm durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

  6. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eilgut- und Express-Mehrkosten gehen jedenfalls zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns bzw. dem Lieferanten überlassen, weshalb aus diesem Titel gegen uns keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können.

  7. Lieferfristen beginnen mangels besonderer Vereinbarungen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder im Falle von Differenzen über die Art der Ausführung mit dem Zeitpunkt der endgültigen Klärung zu laufen, sind aber, ohne gegenteilige Vereinbarung, stets nur freibleibende. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken und der Unterlieferanten oder auch durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns bei längerer Dauer auch von Vertrag einseitig zurückzutreten, ohne dass wir uns aus diesem Grunde gegenüber dem Käufer zu irgendeinem Schadensersatz verpflichten.

  8. Beanstandungen bezüglich Mengen und Beschaffenheit der Sendung bzw. wegen mangelhafter Verpackung können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware laut Lieferschein berücksichtig werden.

  9. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht auf Grund genauer Untersuchung im Lieferwerk erfolgen. Zu diesem Zwecke sind die beanstandeten Waren spesenfrei an die von uns angegebene Anschrift einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift dafür erteilt.

  10. Eigentumsvorbehalt: An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren vor. Wir sind weiters berechtigt, die Anlieferung jeder bei uns gekauften Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer seine ganzen, im Zeitpunkte der vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat. Wir sind ferner berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn über Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder ein Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder der Käufer seine Zahlungen an uns faktisch eingestellt hat oder an seine Gläubiger wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches herangetreten ist. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern ist hierfür noch eine abgesonderte Erklärung unsererseits erforderlich.

  11. Erfüllungsort für Lieferungen ist Oberschützen, Erfüllungsort für Zahlungen ist Oberschützen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Eisenstadt vereinbart.